20.10.2009, 08:31,
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Froop
Fruchtige Diva
  
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RE: Motorswap
bei nem turboswap wirste noch mehr auffm schlauch stehen ;o)
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20.10.2009, 09:45,
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Seekanddestroy
Mann vom Fach
   
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RE: Motorswap
was soll denn für ein motor rein.
PS: vollabnahme gibts nicht mehr, ist jetzt wie normaler tüv!
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20.10.2009, 14:46,
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Seekanddestroy
Mann vom Fach
   
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RE: Motorswap
das mit: ab 12 bzw mit verlängerung ab 18 monate dann vollgutachten gibts nicht mehr.
du brauchst eine normale tüv abnahme, nichts weiter.
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20.10.2009, 15:27,
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Ecret
Herr der Ringe
 
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RE: Motorswap
Seekanddestroy schrieb:das mit: ab 12 bzw mit verlängerung ab 18 monate dann vollgutachten gibts nicht mehr.
du brauchst eine normale tüv abnahme, nichts weiter.
im anderen forum hatten wir auch das thema. ich kenn es auch nur noch so, dass es keine vollabnahme mehr gibt in dem fall sondern nur noch die normale tüv prüfung.
drüben wurd jetzt aber gesagt, dass es die vollabnahme noch gibt, aber die grenze auf 7 jahre angehoben wurde.
hab diese woche lehrgang, deshalb konnt ich in der firma nicht fragen. weisst du das genau?
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20.10.2009, 17:08,
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FuManChu
Sissi des Westens
      
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RE: Motorswap
denke schon
soweit ich das noch in Erinerung habe waren es 7 Jahre, kann aber mitlerweile auch schon wieder angehoben sein bzw. wie oben geschrieben nur noch TÜV und fertig
de Fu grüßt
BJ.91, EZ.91, 156er 3S-GE Power, schwarz, ExCel 8,5 ET30 mit 215/40-17 u. 235/40-17, Eigenbau Keuz-Domstrebe, Aludomstrebe vorn, Koni's, 30/30 Eibach bzw. KAW-Federn, weise Front + Seitenblinker, Stahlflex, 5x Haubenlifter, Sebring bzw. Edelstahltröte
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20.10.2009, 17:16,
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FuManChu
Sissi des Westens
      
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RE: Motorswap
Quelle ADAC:
Was ist für die Wiederzulassung erforderlich?
Bisher erlosch die Betriebserlaubnis automatisch nach 18 Monaten, so dass für die Wiederzulassung eine Vollabnahme nach § 21 StVZO erforderlich war. Eine solche Vollabnahme ist nach neuem Recht nur noch erforderlich, wenn für das Fahrzeug keine Datennachweise mehr vorhanden sind, weil die Fahrzeug- und Halterdaten im zentralen Fahrzeugregister gelöscht sind. Eine solche Löschung erfolgt jedoch erst nach 7 Jahren. Bei kürzeren Zeiträumen der Stilllegung genügt daher die Vorlage der bisherigen Fahrzeugpapiere sowie eine neue Haupt- und Abgasuntersuchung, sofern diese inzwischen abgelaufen sind. Gutachten nach § 21 StVZO dürfen zukünftig von allen anerkannten Prüforganisationen erstellt werden.
de Fu grüßt
BJ.91, EZ.91, 156er 3S-GE Power, schwarz, ExCel 8,5 ET30 mit 215/40-17 u. 235/40-17, Eigenbau Keuz-Domstrebe, Aludomstrebe vorn, Koni's, 30/30 Eibach bzw. KAW-Federn, weise Front + Seitenblinker, Stahlflex, 5x Haubenlifter, Sebring bzw. Edelstahltröte
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