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Motorswap - nummer5lebt - 20.10.2009

Ich hätte da mal ein Problem ;)

Ist es vom Aufwand schwieriger, wenn man ein PKW hat, das bereits seit ca. 6 Jahren abgemeldet wurde, einen Motorswap durchführt bezüglich der Vollabnahme oder ist es Ratsam, erst den Originalmotor einzubauen und dann die Vollabnahme zu machen um anschließend den Swap durchzuführen?!?!

Ich stehe da gerade auf dem Schlauch.


RE: Motorswap - Froop - 20.10.2009

bei nem turboswap wirste noch mehr auffm schlauch stehen ;o)


RE: Motorswap - nummer5lebt - 20.10.2009

und andere stehen anderen immer auf dem schlauch :-))


RE: Motorswap - Seekanddestroy - 20.10.2009

was soll denn für ein motor rein.

PS: vollabnahme gibts nicht mehr, ist jetzt wie normaler tüv!


RE: Motorswap - nummer5lebt - 20.10.2009

wie jetzt?

das Auto ist seit ca. 6 Jahren abgemeldet, dafür brauche ich doch eine komplette Neuabnahme oder nicht?

Daher die Frage, ich möchte natürlich nicht die Meßlatte noch höher und unüberwindbar legen, wenn ich einen Swap machen sollte.


RE: Motorswap - Seekanddestroy - 20.10.2009

das mit: ab 12 bzw mit verlängerung ab 18 monate dann vollgutachten gibts nicht mehr.

du brauchst eine normale tüv abnahme, nichts weiter.


RE: Motorswap - Ecret - 20.10.2009

Seekanddestroy schrieb:das mit: ab 12 bzw mit verlängerung ab 18 monate dann vollgutachten gibts nicht mehr.

du brauchst eine normale tüv abnahme, nichts weiter.

im anderen forum hatten wir auch das thema. ich kenn es auch nur noch so, dass es keine vollabnahme mehr gibt in dem fall sondern nur noch die normale tüv prüfung.

drüben wurd jetzt aber gesagt, dass es die vollabnahme noch gibt, aber die grenze auf 7 jahre angehoben wurde.

hab diese woche lehrgang, deshalb konnt ich in der firma nicht fragen. weisst du das genau?


RE: Motorswap - nummer5lebt - 20.10.2009

und dann ist es egal welcher Motor drin ist?


RE: Motorswap - FuManChu - 20.10.2009

denke schon

soweit ich das noch in Erinerung habe waren es 7 Jahre, kann aber mitlerweile auch schon wieder angehoben sein bzw. wie oben geschrieben nur noch TÜV und fertig


RE: Motorswap - FuManChu - 20.10.2009

Quelle ADAC:

Was ist für die Wiederzulassung erforderlich?
Bisher erlosch die Betriebserlaubnis automatisch nach 18 Monaten, so dass für die Wiederzulassung eine Vollabnahme nach § 21 StVZO erforderlich war. Eine solche Vollabnahme ist nach neuem Recht nur noch erforderlich, wenn für das Fahrzeug keine Datennachweise mehr vorhanden sind, weil die Fahrzeug- und Halterdaten im zentralen Fahrzeugregister gelöscht sind. Eine solche Löschung erfolgt jedoch erst nach 7 Jahren. Bei kürzeren Zeiträumen der Stilllegung genügt daher die Vorlage der bisherigen Fahrzeugpapiere sowie eine neue Haupt- und Abgasuntersuchung, sofern diese inzwischen abgelaufen sind. Gutachten nach § 21 StVZO dürfen zukünftig von allen anerkannten Prüforganisationen erstellt werden.